Der radelnde Polizist
Bezirksbeamter Ralf Heisterkamp gibt Tipps
Einsatz an der Pontonbrücke, auf der Essener Seite haben zwei Passanten ein Objekt im Wasser treiben sehen. Ist es ein Mensch? Die Polizeistreife vor Ort kommt an der für PKW gesperrten Brücke nicht weiter, Bezirkspolizist Ralf Heisterkamp auf seinem Fahrrad hingegen ist schon da. Zum Glück ist es nur ein Holzstamm, der im Wasser liegt, doch im Notfall bringt das Fahrrad im Polizeidienst Vorteile. Und nicht nur dort. Für Heisterkamp ist es deswegen das liebste Fortbewegungsmittel.
„Ich fahre auch privat ganz gerne Rad. Da ich im Nahbereich der Wache wohne, komme ich oft mit dem Rad“, sagt der Oberdahlhauser: „Auch im Bezirksdienst macht es hier in Linden Sinn.“ Natürlich nicht bei jeder Wetterlage, im Winter und bei Regen ist es zu gefährlich, weil rutschig. Bei gutem Wetter aber ist das Fahrrad fester Bestandteil und hat sich schon oft ausgezeichnet, zum Beispiel in den Ruhrwiesen. Auch dieses Jahr war das Rad schon im Einsatz, die Inspektion für die Sommermonate hat Heisterkamp dementsprechend schon hinter sich.
„Bremsen, Kette, Lichtanlage, Reifen und der Luftdruck“, nennt er die wichtigsten Dinge, die jeder noch an seinem Rad checken sollte, wenn er es aus dem Keller holt. Ebenso sollte sich jeder die einzuhaltenden Regelungen in Erinnerung rufen. Da gibt es nämlich viele Stolpersteine. Und bei einem Unfall kann es teuer werden. Heisterkamp fasst die wichtigsten Regeln zusammen.
Ein Streitpunkt ist oft die Frage, wo die Radler fahren sollen. „Wo ein Radweg ausgeschildert ist, muss er genutzt werden“, sagt Heisterkamp. Wenn es, wie auf der Hattinger Straße, auf beiden Seiten Radwege gibt, muss immer der in Fahrtrichtung genommen werden. Und bei gekoppelten Geh- und Radwegen ist besondere Vorsicht geboten. Heisterkamp: „Das ist hier in Linden schon ein Problem. Es ist erhöhte Rücksichtnahme gefragt.“ Der Raum ist eng. Wenn die einen rasen und die anderen stehenbleiben und den Radweg blockieren, kommt es schnell zum Crash.
Wo kein Radweg ausgeschildert ist, müssen Radfahrer auf die Straße ausweichen und sich dabei an die geltende Verkehrsordnung halten – nebeneinander fahren ist zum Beispiel nicht erlaubt. Bei Kindern gilt: Bis zum achten Lebensjahr dürfen sie auf dem Gehweg fahren, in individuellen Fällen bis zum Alter von 15 Jahren. Neuerdings darf eine Person über 16 Jahren das Kind mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten. „Wenn die Eltern auf der Straße fahren und nur mit einem Auge bei ihrem Kind sind, ist auch keinem geholfen“, begrüßt Heisterkamp die neue Regelung.
Fehler passieren oft auch an der Lichtanlage. Wichtig ist, dass am Rad hinten ein roter und vorne ein weißer Scheinwerfer installiert wird. Dazu werden Rückstrahler und Reflektoren benötigt. Ganz nach dem Motto: Sehen und gesehen werden – im Straßenverkehr ist das doppelt wichtig. Einen persönlichen Tipp hat Heisterkamp noch parat: „Immer den Helm aufsetzen.“