Falsche Schilder an der Ruhr
Die Ruhrauen in Dahlhausen sind seit jeher ein Landschaftsschutzgebiet, trotzdem hat die Stadtverwaltung dort überraschend Schilder aufgestellt und das Gebiet als „Grün- und Parkfläche“ ausgezeichnet. Damit galten plötzlich ganz neue Verbote – unter anderem Leinenpflicht für Hunde oder Fahrverbote für Radfahrer. Das sorgte für Unmut, ganz besonders bei Hundehaltern. Denn plötzlich durften ihre Tiere in den Ruhrauen nicht mehr frei laufen. In einem Park gilt - anders als in einem Landschaftsschutzgebiet - durchgängig Leinenpflicht. Alle Proteste bei der Stadt nutzten nichts, im Rathaus stießen sie auf taube Ohren und das Ordnungsamt kontrollierte. Selbst die Politik fühlte sich überrumpelt und wollte Antworten.
Die SPD hatte daher in der Bezirksvertretung eine Anfrage zu dem Thema gestellt, und wollte von der Verwaltung unter anderem wissen, warum die Schilder dort aufgestellt, eine neue Rechtssituation geschaffen und die Bezirkspolitik nicht vorher darüber informiert wurde? Auch die CDU stellte sich die Frage: „Ist eine Herabstufung rechtlich überhaupt möglich?“ Die Antwort aus dem Rathaus: „Die Rechtssituation wurde nicht geändert.“ Die Politik hätte daher auch nicht informiert werden müssen, denn die Ruhrauen würde die Stadt ohnehin „seit vielen Jahrzehnten als Park- und Grünanlagen ansehen.“ Selbst auf mehrere Nachfragen und die Hinweise, dass die Umwidmung unzulässig seien könnte, beharrte die Verwaltung konseqeunt auf ihrem Standpunkt – bis jetzt.
Denn nachdem Bezirksbürgermeister Marc Gräf die Thematik bis in die Stadtspitze vorgetragen hatte und dort auf Antworten drängte - und darüber hinaus allein schon der Entwurf eines Rechtsgutachtens reichte, die Verwaltungsargumente eindeutig zu widerlegen – kam im Rathaus die Einsicht: „Dass es im Zuge der Neuaufstellung von Schildern in den Park- und Grünanlagen der Stadt Bochum zu einer fehlerhaften Beschilderung gekommen ist, aus der sich in der Konsequenz für den gesamten Bereich der Ruhrauen eine Anleinpflicht ergibt. Dies ist jedoch unzutreffend“, heißt es in einem Schreiben. Kurzum: Von der Bahnbrücke bis hin zu der Liegewiese besteht in den Ruhrauen (immer noch) keine Anleinpflicht für Hunde. Das Gebiet ist und bleibt ein Landschaftsschutzgebiet, dessen Zuständigkeit zudem der Bezirksregierung obliegt und nicht der Stadt.
Zwar gelten auch in einem Landschaftsschutzgebiet Regeln, wie teilweise Leinenpflicht für Hunde – aber eben nicht überall wie in einem Park. Besonderes letzteres hat die Stadtverwaltung aber in den vergangenen Monaten konsequent durch das Ordnungsamt kontrollieren lassen und Bußgelder kassiert. Nun jedoch stellt die Stadtverwaltung klar: „Alle Bußgeldverfahren,die im Zusammenhang mit der bisherigen Beschilderung anhängig geworden sind, werden eingestellt.“ Und die Schilder in Dahlhausen in den Ruhrauen sollen „kurzfristig korrigiert“ werden.